

Bauer - Gärtner - Häusler
Immer wieder tauchen in alten Texten die Begriffe Bauer, Gärtner und Häusler auf. Was sie damals bedeuteten,
erläutert ein Auszug aus der Chronik des schlesischen Dorfes Klein-Ellguth, gefunden in 
http://boehm-chronik.com:
Es gab freie und dienstpflichtige Stellenbesitzer. Die Freibauern, Freigärtner 
und Freihäusler waren nicht frei im modernen rechtlichen Sinne, sondern es waren 
solche Stelleninhaber, deren Pflichten gegenüber der Grundherrschaft 
hauptsächlich in Geldzins und Naturalabgaben und weniger in Diensten bestanden. 
Demgegenüber waren die dienstpflichtigen Bauern, Gärtner und Häusler stärker 
durch Frondienste und weniger durch Zinsleistungen belastet.
Die BAUERN saßen auf den am besten ausgestatteten Rustikalstellen. Sie hatten 
außer Haus und Hof und Garten so viel Ackerland, daß sie zu dessen Bestellung 
mehrere Pferde- und Ochsengespanne benötigten. Die Bauerngüter umfaßten ein oder 
zwei, seltener mehr, schlesische Hufen. Wenn die Bauern fronen mußten, hatten 
sie vor allen mit ihren Pferdefuhrwerken Spanndienste zu verrichten.
Die GÄRTNER hatten außer Haus, Hof und Garten nur wenig Ackerland. Sie besaßen 
verschiedenerlei Vieh, allerdings keine Pferde. Ihr Dienst für die Herrschaft 
bestand hauptsächlich in Handdiensten. Wegen der geringen Ertragsfähigkeit ihrer 
Stelle übten sie gewöhnlich nebenbei ein Handwerk aus; wenn sie keines 
beherrschten, verdingten sie sich als Tagelöhner.
Die HÄUSLER hatten die kleinsten Rustikalstellen inne, denn zu einer 
Häuslerstelle gehörten nur Haus, Hof und Garten und so gut wie gar kein 
Ackerland. Zwar hielten die Häusler auch Vieh, vor allem Kleinvieh, sie konnten 
aber vom Gartenbau und von der Viehhaltung allein nicht leben und arbeiteten 
daher hauptsächlich als Handwerker, Tagelöhner oder Gutsarbeiter. Ihre Dienste 
für das Dominium bestanden aus Handdiensten, das heißt, sie mußten für eine 
festgesetzte Anzahl von Tagen mit einer bestimmten Anzahl von 
Familienangehörigen der Gutsherrschaft zur Verfügung stehen.