Bauer - Gärtner - Häusler

Immer wieder tauchen in alten Texten die Begriffe Bauer, Gärtner und Häusler auf. Was sie damals bedeuteten, erläutert ein Auszug aus der Chronik des schlesischen Dorfes Klein-Ellguth, gefunden in
http://boehm-chronik.com:

Es gab freie und dienstpflichtige Stellenbesitzer. Die Freibauern, Freigärtner und Freihäusler waren nicht frei im modernen rechtlichen Sinne, sondern es waren solche Stelleninhaber, deren Pflichten gegenüber der Grundherrschaft hauptsächlich in Geldzins und Naturalabgaben und weniger in Diensten bestanden. Demgegenüber waren die dienstpflichtigen Bauern, Gärtner und Häusler stärker durch Frondienste und weniger durch Zinsleistungen belastet.

Die BAUERN saßen auf den am besten ausgestatteten Rustikalstellen. Sie hatten außer Haus und Hof und Garten so viel Ackerland, daß sie zu dessen Bestellung mehrere Pferde- und Ochsengespanne benötigten. Die Bauerngüter umfaßten ein oder zwei, seltener mehr, schlesische Hufen. Wenn die Bauern fronen mußten, hatten sie vor allen mit ihren Pferdefuhrwerken Spanndienste zu verrichten.

Die GÄRTNER hatten außer Haus, Hof und Garten nur wenig Ackerland. Sie besaßen verschiedenerlei Vieh, allerdings keine Pferde. Ihr Dienst für die Herrschaft bestand hauptsächlich in Handdiensten. Wegen der geringen Ertragsfähigkeit ihrer Stelle übten sie gewöhnlich nebenbei ein Handwerk aus; wenn sie keines beherrschten, verdingten sie sich als Tagelöhner.

Die HÄUSLER hatten die kleinsten Rustikalstellen inne, denn zu einer Häuslerstelle gehörten nur Haus, Hof und Garten und so gut wie gar kein Ackerland. Zwar hielten die Häusler auch Vieh, vor allem Kleinvieh, sie konnten aber vom Gartenbau und von der Viehhaltung allein nicht leben und arbeiteten daher hauptsächlich als Handwerker, Tagelöhner oder Gutsarbeiter. Ihre Dienste für das Dominium bestanden aus Handdiensten, das heißt, sie mußten für eine festgesetzte Anzahl von Tagen mit einer bestimmten Anzahl von Familienangehörigen der Gutsherrschaft zur Verfügung stehen.